Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

Es wird empfohlen, dass die vorgenannten Veränderungen über die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke in der vorliegenden Fassung vom 17.05.2022 umgesetzt werden. Der Entwurf der Satzung liegt der Vorlage bei.