Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Samtgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für die Genehmigung des Haushaltes 2022 durch die Kommunalaufsicht eine Beschlussfassung zu den noch ausstehenden Jahresabschlüssen erforderlich ist. Entsprechend wird, um die Haushaltsgenehmigung 2022 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Rotenburg (Wümme) zu erhalten, beschlossen, den Vordruck „Angaben zu den ausstehenden Jahresabschlüssen“ in der angegebenen Form an die Kommunalaufsicht des Landkreises Rotenburg weiterzuleiten.