Sitzung: 27.06.2024 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 039/2024
Es wird beschlossen, den Mitgliedsgemeinden in Kraft tretend ab dem 01.01.2025 im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten größtmöglichen eigenen Gestaltungsspielraum für die jeweilige Friedhofssatzung einzuräumen.