Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Es wird beschlossen, den Mitgliedsgemeinden in Kraft tretend ab dem 01.01.2025 im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten größtmöglichen eigenen Gestaltungsspielraum für die jeweilige Friedhofssatzung einzuräumen.