Sitzung: 30.11.2023 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 089/2023
- Der Jahresabschluss der Samtgemeinde
Fintel für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
beschlossen.
- Der Rat der Samtgemeinde Fintel nimmt
den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Rotenburg
(Wümme) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Samtgemeinde
Fintel zur Kenntnis.
Dem Bürgermeister der Samtgemeinde Fintel
wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG uneingeschränkte Entlastung für das
Haushaltsjahr 2014 erteilt.