Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Fintel für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

  1. Der Rat der Samtgemeinde Fintel nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Rotenburg (Wümme) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Samtgemeinde Fintel zur Kenntnis.

Dem Bürgermeister der Samtgemeinde Fintel wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.