Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Es wird beschlossen,

die Leitgedanken zu nachhaltigem politischen und Verwaltungshandeln in der vorliegenden Entwurfsfassung (bei der nächsten umfassenden Überarbeitung) der Hauptsatzung hinzuzufügen:

 

 

§ 10 Leitgedanken der Entscheidungsfindung

 

(1) Gem. § 110 Abs. 2 NKomVG ist die Haushaltswirtschaft der Samtgemeinde Fintel sparsam und wirtschaftlich zu führen. Entsprechend ist mit allen der Samtgemeinde Fintel zur Verfügung stehenden bzw zur Verfügung gestellten Ressourcen nachhaltig umzugehen.

(2) Die Maßnahmen, welche künftig beschlossen und umgesetzt werden, sollen daher vorab auf ihre Wirksamkeit für Klima-, Arten- und Umweltschutz ebenso wie auf ihre finanziellen Auswirkungen überprüft werden.

(3) Diese Erwägungen sollen die Tätigkeit und Entscheidungsfindung der Politik und aller Mitarbeitenden in der Samtgemeinde Fintel leiten.

 

 

 

Priorität:

 „zügig“ (Priorität 2)

Es wird beschlossen, diese Maßnahme zeitnah, möglichst zur nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses, umzusetzen. Sollte eine so schnelle Umsetzung nicht möglich sein, wird zu diesem Termin eine Sachstandsmitteilung der Verwaltung erwartet.