Es wird beschlossen, den Vertrag mit der Fa. Goldbeck Hamburg GmbH durch einen Nachtrag gem. § 313 BGB anzupassen und die entstandenen Mehrkosten in Höhe von 755.000€ netto (898.450€ brutto) durch die Samtgemeinde Fintel zu tragen. Herr Rechtsanwalt Dr. Finke wird beauftragt, einen entsprechenden Vertragsnachtrag zu entwerfen.