Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Es wird beschlossen:

a)       die Verwaltung wird beauftragt, Termine zur Aufnahme von Verhandlungsgesprächen mit der Firma Goldbeck zur Anpassung des GU-Vertrages nach § 313 BGB zu vereinbaren und nach o.g. Maßgabe eine Vertragsanpassung zwischen 360.000 – 800.000€ netto zu vereinbaren, soweit dies durch die Kommunalaufsicht als zulässig erachtet wird.

 

b)      die Verwaltung wird beauftragt, der Gemeinde Lauenbrück die Zustimmung zur Nachnutzung und ggf. Eigentumsübertragung von Teilen oder des gesamten Gebäudes der alten Grundschule zu erteilen und entsprechende Verträge zu entwerfen.

 

 

c)       ein Antrag auf Rückübertragung der Schulträgerschaft für die Fintauschule an den Landkreis soll nicht gestellt werden.

 

d)      alle Schulstandorte in der Samtgemeinde Fintel (außer die Nebenstelle Stemmen) beizubehalten und bedarfsgerecht zu erweitern, umzubauen bzw. zu entwickeln. Die Samtgemeindeverwaltung wird beauftragt, entsprechende Konzepte für die Grundschule Fintel inkl. der hierfür erforderlichen externen Dienstleistungen zu entwickeln und schnellstmöglich im Schulausschuss vorzustellen.