Sitzung: 23.02.2023 Samtgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 015/2023
1.) Es wird beschlossen:
a.) Die KiTa-Gebühren sind entsprechend der Satzung für den Zeitraum 02.01. bis 06.01.2023 aufgrund der Schließung aus sonstigen betrieblichen Gründen nicht zu erstatten oder
b.) Die KiTa-Gebühren sind aus politischen Erwägungen für den Zeitraum 02.01. bis 06.01.2023 aufgrund der Schließung aus sonstigen betrieblichen Gründen zu erstatten.
2.) Erstattung der KiTa-Gebühren aufgrund von Krankheit:
a.) Die KiTa-Gebühren sind entsprechend der Satzung für die Zeiten der Randzeitenkürzung und / oder Notbetreuung aufgrund Krankheit nicht zu erstatten.
b.) Die KiTa-Gebühren sind aus politischen Erwägungen für die Zeiten der Randzeitenkürzung und / oder Notbetreuung aufgrund Krankheit zu erstatten.