Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7, Enthaltungen: 1

1.)    Es wird beschlossen:

a.)     Die KiTa-Gebühren sind entsprechend der Satzung für den Zeitraum 02.01. bis 06.01.2023 aufgrund der Schließung aus sonstigen betrieblichen Gründen nicht zu erstatten oder

b.)    Die KiTa-Gebühren sind aus politischen Erwägungen für den Zeitraum 02.01. bis 06.01.2023 aufgrund der Schließung aus sonstigen betrieblichen Gründen zu erstatten.

 

2.)    Erstattung der KiTa-Gebühren aufgrund von Krankheit:

 

a.)     Die KiTa-Gebühren sind entsprechend der Satzung für die Zeiten der Randzeitenkürzung und / oder Notbetreuung aufgrund Krankheit nicht zu erstatten.

b.)    Die KiTa-Gebühren sind aus politischen Erwägungen für die Zeiten der Randzeitenkürzung und / oder Notbetreuung aufgrund Krankheit zu erstatten.