Es wird beschlossen,

 

a)         den Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zuge-hörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen,

 

b)        für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörige Be-gründung einschließlich Umweltbericht die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.