Es wird beschlossen,

 

a)         den Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen,

 

b)        für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.