TOP Ö 12: Bildung von Ausschüssen und die Zahl ihrer Mitglieder a) Beschluss über die zu bildenden Ausschüsse und die Zahl der Mitglieder b) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze c) Benennung der Ausschussmitglieder und Vertreter sowie der beratenden Mitglieder d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden e) Feststellung der Ausschussbesetzungen