Es wird beschlossen,

 

a)         den Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen,

b)           für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörige

                Begründung einschließlich Umweltbericht die Behördenbeteiligung gemäß

                 § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.