Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen:

 

a)                  der Aufstellungsbeschluss zu fassen,

b)  den Vorentwurf zu billigen,

     c)  die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der     Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.