Sitzung: 08.10.2020 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 060/2020
Die Beteiligungen/Anteile der Samtgemeinde Fintel sind für die Aufstellung von konsolidierten Gesamtabschlüssen ab 2012 gemäß § 128 Abs. 4 NKomVG von untergeordneter Bedeutung. Die Samtgemeinde Fintel stellt ab 2012 bis auf Weiteres keine konsolidierten Gesamtabschlüsse auf, solange sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.