Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Fintel beschließt die Festlegung der Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 1 KomHKVO auf 300.000 €. Die Wertgrenze gilt ab dem Haushaltsjahr 2018 für alle neu zu beschließenden Maßnahmen.